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Gebührenverordnung

Diese Verordnung regelt die Höhe sowie die Modalitäten zur Erhebung derjenigen Gebühren, welche nicht durch ein Sachreglement festgelegt werden. Eine Gebühr ist das Entgelt für eine bestimmte, normalerweise von der abgabepflichtigen Person veranlasste Tätigkeit oder Leistung der Gemeinde oder für die Benützung einer öffentlichen Einrichtung.

Was muss beachtet werden?

Nähere Informationen finden Sie in der Gebührenverordnung und Gebühren für Miete von Lokalitäten.


Zuständige Abteilung

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