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Energieförderbeiträge

Die Einwohnergemeinde und „Energiestadt“ Lupsingen will den sparsamen Umgang mit Energie, den Einsatz energieeffizienter Technologie und die Nutzung erneuerbarer Energieträger auf dem Gemeindegebiet fördern. Die Gemeinde Lupsingen gewährt zusätzlich (zu den kantonalen Förderbeiträgen) kommunale Beiträge an die Erstellung entsprechender Gebäudeteile und Anlagen. Aktuell sind die im Energiefonds enthaltenen Mittel für das Jahr 2024 bereits verbraucht. Vorankündigungen bzw. Gesuchseingänge werden in der Reihenfolge des Eingangs auf einer Warteliste eingetragen.

Das Energiefondsreglement ermöglicht der Gemeinde, mit einem Teil der Strom-Konzessionseinnahmen private Energieprojekte zu unterstützen und kommunale Energiekampagnen umzusetzen.

Welche Massnahmen im Gebäudebereich werden gefördert?

  • Ersatz von Elektroheizungen
  • Stückholz-, Pellets- und Erdsondenheizung (Ersatz- und Neuanlagen)
  • Anschluss an den Wärmeverbund Lupsingen
  • Energetische Sanierung (Einzelbauteile oder Gesamtsanierung)
  • Solarkollektoren für Brauchwarmwasser und Heizungsunterstützung
  • Photovoltaikanlagen bei privaten Betreibern und in Lupsingen ansässigen nicht kommerziellen Organisationen

Was muss beachtet werden?

Nähere Informationen sind im Energiefondsreglement Lupsingen und in der Verordnung zum Energiefondsreglement festgehalten.

Wo kann ein Gesuch beantragt werden?

Das Gesuchs-Formular können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder im Online-Schalter Gesuch Förderbeitrag Energiefondsreglement herunterladen. Die eingegangenen Gesuche werden aktuell auf einer Warteliste eingetragen.

Die Verwaltungsleitung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.


Zuständige Abteilung

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