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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste rechtsetzende Organ der Gemeinde, die Legislative, die alle kommunalen Reglemente erlässt. Daneben befindet sie auch über die Jahresrechnung, das Budget und grössere Investitionskredite. Die einzelnen Befugnisse der Gemeindeversammlungen finden sich in § 47 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GemG).

Pro Jahr werden jeweils vier Versammlungen terminiert. Die Versammlungen zur Genehmigung der Jahresrechnung (Mai/Juni) und zur Genehmigung des Budgets (November/Dezember) sind zwingend. Die zwei weiteren Gemeindeversammlungen im März und im September finden nur statt, wenn beschlussreife Geschäfte vorliegen.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürger von Lupsingen kann an den Abstimmungen teilhaben. Nicht Stimmberechtigte dürfen der Versammlung beiwohnen, müssen aber gut sichtbar sitzen, da sie an den Abstimmungen nicht teilnehmen dürfen.

Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird mindestens 10 Tage vorher in alle Haushalte zugestellt sowie auf der Website der Gemeinde publiziert.

Gemeindeversammlungsbeschlüsse unterliegen grundsätzlich der Urnenabstimmung, wenn dies 10% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen unterschriftlich verlangen; es handelt sich dabei um das sogenannte fakultative Referendum. Das obligatorische Referendum, also die zwingende Urnenabstimmung nach dem Gemeindeversammlungsbeschluss, gilt nur für den Erlass bzw. die Änderung der Gemeindeordnung sowie einige wenige weitere formelle Geschäfte (§ 48 Abs. 1 GemG).

Daten / Gemeindeversammlungen 2024

  • Donnerstag, 11. April 2024 - abgesagt mangels beschlussreifer Traktanden
  • Dienstag, 11. Juni 2024 (Rechnung 2023)
  • Montag, 9. September 2024
  • Donnerstag, 12. Dezember 2024 (Budget 2025)
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